Für die Menschenrechte – weltweit!

Eleonor Roosevelt mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Wir bei amnesty international setzen uns für die Durchsetzung aller in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte formulierten Rechte ein.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) besteht aus 30 Artikeln, beschlossen von den Vereinten Nationen.

Alle Nationen, die Mitglied der Vereinten Nationen sind, haben sich zur Einhaltung der in den 30 Artikeln aufgeführten Menschenrechte verpflichtet.

Besonders engagiert sich amnesty international

  • gegen Folter, Todesstrafe, politischen Mord, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und das “Verschwindenlassen” von Menschen,
  • für die Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen und die Bestrafung der Täter,
  • für die Freilassung gewaltloser politischer Gefangener, die aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Religion oder Überzeugung inhaftiert sind,
  • für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern,
  • für den Schutz von MigrantInnen, Flüchtlingen und Asylsuchenden,
  • für den Schutz der Menschenrechte in bewaffneten Konflikten,
  • für eine wirksame Kontrolle des Waffenhandels,
  • für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt und Unterdrückung,
  • für die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte,
  • für den Eingang der Menschenrechte in internationale sowie regionale Vereinbarungen und Konventionen,
  • für faire und zügige Gerichtsverfahren, insbesondere bei politischen Gefangenen,
  • für Programme zur Menschenrechtserziehung und zur Förderung des Bewusstseins für die Menschenrechte ,
  • für die Zusammenarbeit von nichtstaatlichen Organisationen, den Vereinten Nationen und regionalen zwischenstaatlichen Organisationen zur Verteidigung der Menschenrechte

Mitmachen

Kommen Sie doch zu unserem nächsten Treffen und erfahren Sie mehr über uns und unsere Arbeit.

7. April 2019